§ 85 AufenthG
Aufenthaltsgesetz
Kapitel 7: Verfahrensvorschriften
Abschnitt 3: Verwaltungsverfahren
§ 85
AufenthG
Berechnung von Aufenthaltszeiten
Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bis zu einem Jahr können außer Betracht bleiben.
§ 84 AufenthG
§ 85a AufenthG