§ 49b AufenthG

Inhalt der Fundpapier-Datenbank

In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:

1.Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:

a)Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,

b)Geburtsdatum und Geburtsort,

c)Geschlecht,

d)Staatsangehörigkeit,

e)Größe,

f)Augenfarbe,

g)Lichtbild,

h)Fingerabdrücke,

2.Angaben zum Fundpapier:

a)Art und Nummer,

b)ausstellender Staat,

c)Ausstellungsort und -datum,

d)Gültigkeitsdauer,

3.weitere Angaben:

a)Bezeichnung der einliefernden Stelle,

b)Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,

4.Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,

5.Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.