In der Datei nach § 49a Abs. 1 werden nur folgende Daten gespeichert:
1.Angaben zum Inhaber des Fundpapiers:
a)Familienname, Geburtsname, Vornamen, Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
b)Geburtsdatum und Geburtsort,
c)Geschlecht,
d)Staatsangehörigkeit,
e)Größe,
f)Augenfarbe,
g)Lichtbild,
h)Fingerabdrücke,
2.Angaben zum Fundpapier:
a)Art und Nummer,
b)ausstellender Staat,
c)Ausstellungsort und -datum,
d)Gültigkeitsdauer,
3.weitere Angaben:
a)Bezeichnung der einliefernden Stelle,
b)Angaben zur Aufbewahrung oder Rückgabe,
4.Ablichtung aller Seiten des Fundpapiers,
5.Ablichtungen der Nachweise der Rückgabe an den ausstellenden Staat.