- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Abschnitt 4: Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
§ 18a AufenthG
Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.