§ 1 AufbhG
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“
§ 1
AufbhG
Errichtung des Fonds
Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
§ 2 AufbhG