- Asylgesetz
- Abschnitt 4: Asylverfahren
- Unterabschnitt 4: Aufenthaltsbeendigung
§ 35 AsylG
Abschiebungsandrohung bei Unzulässigkeit des Asylantrags
In den Fällen des § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.