- Arbeitnehmererfindungsgesetz
- Zweiter Abschnitt: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
- 5.: Schiedsverfahren
§ 36 ArbnErfG
Kosten des Schiedsverfahrens
Im Verfahren vor der Schiedsstelle werden keine Gebühren oder Auslagen erhoben.