Anlage 4 AnzV

(zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2812 — 2813)KBAnlage für komplexe Beteiligungsstrukturen,

Unternehmenslistewird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des UnternehmensNr.Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat; Register-Nr./Amtsgericht6, Rechtsträgerkennung7, Wirtschaftszweig8; bei natürlichen Personen zusätzlich Angabe des Geburtsdatums; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9Kapital des Unternehmens16Verhältnis zum InstitutTsd. EuroFremdwährungWährungTsd.

Die durchgerechnete Kapitalquote beträgt        Prozent.

BeteiligungsstrukturCBeteiligtes UnternehmenBeteiligungs- unternehmenbesonderer VermittlerArtEKapitalanteil13Stimm- rechts- anteil13, 17 in Prozentbeherr-schender Einflussin ProzentTsd. EuroNennwert14Buchwert15

Fußnoten:

Die Fußnoten 6 bis 17 entsprechen den Fußnoten in Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige) und Anlage 5 (passivische Beteiligungsanzeige).

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