§ 17 AnzV
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
§ 17
AnzV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
§ 16a AnzV
Anlage 1 AnzV