- Aktiengesetz
- Erstes Buch: Aktiengesellschaft
- Siebenter Teil: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Achter Teil: Auflösung und Nichtigerklärung der Gesellschaft
- Drittes Buch: Verbundene Unternehmen
- Zweiter Abschnitt: Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
§ 316 AktG
Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
bei Gewinnabführungsvertrag
§§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.