- Aktiengesetz
- Erstes Buch: Aktiengesellschaft
- Dritter Abschnitt: Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
- Erster Unterabschnitt: Ordentliche Kapitalherabsetzung
§ 224 AktG
Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.