- Aktiengesetz
 
    
    - Erstes Buch: Aktiengesellschaft
 
    
    - Dritter Abschnitt: Maßnahmen der Kapitalherabsetzung
 
    
    
    -  Erster Unterabschnitt: Ordentliche Kapitalherabsetzung
 
    
     § 224 AktG 
    Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung
     Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.