§ 36 AgrarMSG

Verfahrensbeteiligte

An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:

1.
der Kläger,

2.
die Durchsetzungsbehörde,

3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.