An dem Verfahren vor dem zuständigen Gericht sind beteiligt:
1. der Kläger,
2. die Durchsetzungsbehörde,
3. Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Durchsetzungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.