- Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich
- Teil 3: Geschäftsbeziehungen in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette
- Kapitel 1: Unlautere Handelspraktiken in der Agrar-, Fischerei- und Lebensmittellieferkette
- Abschnitt 4: Gerichtsverfahren
- Unterabschnitt 1: Gerichtsverfahren in Verwaltungssachen
§ 33 AgrarMSG
Aufschiebende Wirkung
Die Klage gegen eine Verfügung der Durchsetzungsbehörde hat keine aufschiebende Wirkung.