§ 6 AgrStatG

Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:

1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,

2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.