- Gesetz über Agrarstatistiken
- Teil 2: Agrarstatistiken
- Abschnitt 1: Bodennutzungserhebung
- Unterabschnitt 3: Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe
§ 6 AgrStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:
1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.