§ 13c AdVermiG
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
Zweiter Abschnitt: Ersatzmutterschaft
§ 13c
AdVermiG
Verbot der Ersatzmuttervermittlung
Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.
§ 13b AdVermiG
§ 13d AdVermiG