- Abgabenordnung
- Sechster Teil: Vollstreckung
- Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen
- 3. Unterabschnitt: Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- Vierter Abschnitt: Kosten
§ 338 AbgabenO
Gebührenarten
Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren (§ 339), Wegnahmegebühren (§ 340) und Verwertungsgebühren (§ 341) erhoben.