§ 10 AbgabenO
Abgabenordnung
Zweiter Abschnitt: Steuerliche Begriffsbestimmungen
§ 10
AbgabenO
Geschäftsleitung
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
§ 9 AbgabenO
§ 11 AbgabenO