Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Teil 1: Allgemeines
Abschnitt 9: Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung