- Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
- Dritter Abschnitt: Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten
- 1. Unterabschnitt: Verpflichtungsvorschriften
§ 10 ASG
Inhalt der Verpflichtung
Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.