- Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
- Teil 2: Allgemeine Vorschriften zur Anreizregulierung
- Abschnitt 2: Allgemeine Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen
§ 7 ARegV
Regulierungsformel
Die Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Netzbetreiber erfolgt in Anwendung der jeweiligen Regulierungsformel in Anlage 1.