- Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Zweites Kapitel: Leistungen
- Siebter Abschnitt: Durchführung
- Dritter Unterabschnitt: Berechnungsgrundsätze
§ 47 ALG
Berechnungsgrundsätze
Die Berechnungsgrundsätze der §§ 121 bis 123 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.