§ 123 ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Zweites Kapitel: Leistungen
Fünftes Kapitel: Sonderregelungen
Dritter Abschnitt: Landabgaberente
§ 123
ALG
Leistungen an Berechtigte im Ausland
Bei Leistungen ins Ausland gilt §
41
entsprechend.
§ 122 ALG
§ 124 ALG