§ 22 AEntG
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Abschnitt 6: Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 22
AEntG
(weggefallen)
§ 21 AEntG
§ 23 AEntG