- Approbationsordnung für Ärzte
- Dritter Abschnitt: Die Ärztliche Prüfung
- Dritter Unterabschnitt: Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 32 ÄApprO 2002
Zeugnis
Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.