- Approbationsordnung für Ärzte
- Dritter Abschnitt: Die Ärztliche Prüfung
- Erster Unterabschnitt: Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
§ 26 ÄApprO 2002
Zeugnis
Über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 11 zu dieser Verordnung erteilt.